Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2004 gegen die Badenia Bausparkasse wegen eines Formfehlers aufgehoben, so dass die Käufer sogenannter Schrottimmobilien vorerst keine Entschädigung durch die Badenia erwarten dürfen. Allerdings wurde vom BGH nun erstmals festgestellt, dass die Badenia mit einem betrügerischen Immobilienvertrieb kooperiert hat. Wie OVB-Online berichtet, verbessert diese Feststellung die Chance geprellter Käufer, von Kreditschulden bei der Bausparkasse loszukommen.
Das Verfahren wurde ursprünglich von einer Polizistin ins Rollen gebracht, die 1997 eine vermietete Eigentumswohnung in der Nähe von Wuppertal für knapp 45.000 kaufte. Der mittlerweile insolvente Wohnungsvermittler Heinen + Biege hatte zugesagt, dass die Zinsen zur Finanzierung der Wohnung aus Miete und Steuerersparnissen bestritten werden können. 2004 gab das OLG Karlsruhe der Frau Recht, dass das Konzept für die Wohnungsanlage “von Anfang an betrügerisch” gewesen sei, weshalb die Klagende nun eine Befreiung von ihren Kreditschulden anstrebt. Weil das OLG jedoch versäumt hatte, den Ex-Badenia-Finanzvorstand Elmar A. als Zeugen zu vernehmen, hält der BGH eine Neuauflage des Prozesses für unvermeidlich.
Schrottimmobilien: Badenia weiter unter Druck
Dieser Beitrag wurde unter Geldanlage, Immobilien veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.