Elterngeld beantragen - was ist zu beachten?

Das neue Elterngeld wurde von der Bundesregierung beschlossen, um die niedrige Geburtenrate in Deutschland wieder zu erhöhen. Gerade Familien mit mittlerein Einkommen sollen hiervon profitieren. Das bisherige Erziehungsgeld gewährte Familien lediglich einen finanziellen Zuschuß von EUR 300,00 für eine Dauer von zwei Jahren oder EUR 450,00, wenn die Eltern bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen sind.
Diese Regelung bedeutete für Familien oft einen herben Einschnitt in finanzieller Hinsicht, denn viele Frauen haben vor der Geburt gearbeitet und somit auch durchschnittlich verdient.
Das neue Elterngeld berücksichtigt hingegen die bisherige Arbeitsleistung, denn es wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern es orientiert sich am bisherigen Nettoentgeld bei Arbeitnehmern bzw. am Durchschnittseinkommen bei Selbständigen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Wer ein Kind plant, der sollte daher auf das Nettoeinkommen achten. Gerade Eltern, deren Einkommen in etwa gleich hoch ist, können durch die Änderung der Steuerklassen Vorteile erzielen.
Will die Mutter nach der Geburt Elterngeld beziehen, kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen bei Ehepaaren vorher zu ändern, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 ist hier möglich. Hierbei erzielt der Ehepartner mit der Steuerklasse 3 ein höheres Nettoeinkommen, da seine Lohnsteuer nur sehr gering bis gar nicht berechnet wird. Der Partner mit der Steuerklasse 5 wird hingegen stärker bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Ob sich eine solche Konstellation lohnt, sollten die Ehepartner vorher errechnen bzw. mit einem Steuerberater besprechen. Wurde dieses Einkommen berechnet, werden 67 Prozent hiervon für 12 Monate als Elterngeld ausgezahlt. Für Besserverdienende gibt es eine Obergrenze von EUR 1.800,00. Die Berechnung des Elterngeldes ist unabhängig davon, welcher der beiden Elternteile zu Hause bleibt. Auch die Aufteilung der Erziehungszeit ist möglich. So kann zum Beispiel die Mutter die ersten sechs Monate zu Hause bleiben, der Vater die restliche Zeit. Bei einer solchen Konstellation gibt es sogar noch einen weiteren Vorteil. Beteiligt sich der Vater aktiv an der Versorgung und Betreuung des Kindes und bleibt auch er für wenigstens zwei Monate zu Hause, erhöht sich die Bezugsdauer des Elterngeldes um weitere zwei Monate. So haben diese Familien 14 Monate Anspruch auf das Elterngeld. Die Bezugsdauer kann auch verdoppelt werden, wenn das Elterngeld zur hälftig ausgezahlt wird.
Menschen, deren Nettoeinkommen unter 1000,00 Euro liegt, erhalten Elterngeld, das oberhalb von 67 Prozent liegt. Hierbei wird pro zwei Euro, die unter der Grenze von 1000 Euro liegen, die Summe des Elterngeldes um 0,1 Prozent erhöht. Für Arbeitslose gibt es eine Mindestsumme von 300 Euro, die hier zur Anrechnung kommt.
Eltern, die wenige Zeit nach der Geburt des ersten Kindes ein zweites Kind bekommen, haben Anspruch auf den Geschwisterbonus. Dieser Bonus wird für Geschwister unter drei Jahren ausgezahlt und beträgt zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro. Für Mehrlingsgeburten werden monatlich EUR 300,00 zusätzlich ausgezahlt.
Um das Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, darf die wöchentliche Arbeitszeit desjenigen, der Elterngeld bezieht, 30 Stunden nicht überschreiten. Das Geld, was hierbei hinzuverdient wird, reduziert das Elterngeld entsprechend.
Der Antrag für das Elterngeld wird bereits bei der Geburt an die Eltern ausgegeben. Dieser muß ausgefüllt und an die zuständige Stelle gesendet werden. Eltern müssen diesen Antrag zwar nicht unmittelbar nach der Geburt stellen, doch werden Zahlungen rückwirkend nur für drei Monate vor der Antragstellung geleistet.
Siehe auch: Elterngeld berechnen

4 Reaktionen zu “Elterngeld beantragen - was ist zu beachten?”

  1. familien boy

    ohh ja das gab bei mir auch endlosen papierkrieg … aber nach 4 monaten hatt dann alles geklappt .- leider hab ich die seite erst danach gefunden

    naja wer zuspät kommt den bestraft das leben ^^

  2. familien boy

    aber diese seite könnte vielen helfen .. wenn sie es sich zuerst ansehen und dann den antrag stellen

  3. Elterngeld Frage

    Ihr schreibt: Für Arbeitslose gibt es eine Mindestsumme von 300 Euro, die hier zur Anrechnung kommt.

    Nun habe ich irgendwo gelesen, dass ALG II Empfänger weder den Bonus für Geschwister noch andere Bonuszahlung erheltn?! Stimmt das so? Finde leider die Quelle nicht wieder…

  4. Elterngeld Hinweis

    Hallo,
    hier die Antwort auf deine Elterngeld Frage: Es ist richtig, dass ALG II Empfänger weder für Geschwister noch sonst eine Bonuszahlung erhalten. Das würde nämlich dem Sinn und Zweck des SGB II widersprechen und auch dem des Elterngeldgesetzes. Denn es sollen duch das Elterngeldgesetz die Grundsätze des SGB II nicht umgangen werden. Das Elterngeld soll lediglich berufstätigen Eltern einen adäquaten Ausgleich für ihre Elternzeit und Kindererziehung geben.

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