Zu einer Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz kann es bei Privatpersonen kommen, wenn regelmässige Belastungen aus Kreditrückzahlungen, Finanzierungen etc. derartige Ausmasse annehmen, dass die Lebenshaltungskosten nicht mehr gedeckt werden können. Man spricht hier von Zahlungsüberpflichtung. Die Privatinsolvenz läuft in vier Schritten ab: Zunächst wird durch Aufstellung eines Schuldenbereinigungsplans versucht, eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Scheitert dieses, so kommt es zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, und, falls auch in diesem keine Einigung erziehlt werden kann, zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Hierbei wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und abzüglich der Verfahrenskosten an die Gläubiger ausgeschüttet. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragen. Hier muss der Schuldner für eine sechsjährige Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil des Einkommens sowie die Hälfte eines ihm in dieser Zeit zufallenden Erbteils an einen Treuhänder abgeben, welcher die Beträge an die Gläubiger verteilt. Nach Ablauf dieser Treuhandphase erteilt das Gericht dem Schuldner auf Antrag die Restschuldbefreiung.
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Wenn es Vorne und wenn es Hinten nicht mehr zum leben reicht und bevor es zur Insolvenz bzw. Privatinsolvenz geht sind oftmals viele insolvente Intressenten auf einige verlockende Angebote aus dem Internet hereingefallen. Selbst Anwälte Wissen wie noch schell einige Euros von zahlungsunfähigen Menschen herausgeholt werden können. Daher sollte der erste Weg lieber gleich zu einer der sehr vielen kostemlosen Schuldnerberatungsstellen führen