Baufinanzierung mit dem Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, der üblicherweise zur Immobilien- und Baufinanzierung abgeschlossen wird. Bei Abschluss des Vertrages wird eine Bausparsumme vereinbart, die bis zu einem vertraglich festgesetzten Prozentsatz angespart wird. Ist diese erreicht, so steht dem Sparer nach Ablauf der ebenfalls vertraglich festgelegten Mindestsparzeit die volle Summe als Bauspardarlehen zur Verfügung. Ein Bausparvertrag bietet sich an zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.
Mit der Streichung der Eigenheimzulage zum 01.01.2006 wurde eine wesentliche staatliche Förderung von Bausparverträgen beendet. Aber auch weiterhin geniessen Bausparer eine Reihe von Vergünstigungen:
Wohnungsbauprämie
Steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen jeden Alters haben in Deutschland Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen liegen derzeit für Alleinstehende bei 25.600 EUR, für Verheiratete bei 51.200 EUR zu versteuerndem Einkommen.Die höhe der Prämie wird dabei nach den im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen, wie zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge an Bausparkassen bemessen.
Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) wird in Deutschland die Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Neuregelung des Vermögensbildungsgesetzes zum 1.1.1999 staatlich gefördert. Ein Arbeitnehmer hat demnach Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn sein Einkommen die Einkommensgrenze von 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht überschreitet. Maßgeblich ist hierbei das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag durch das Finanzamt festgesetzt, und ist regelmässig mit der Einkommenssteuererklärung zu beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber fördern ihre Angestellten neben dem Gehalt auch mit Vermögenswirksamen Leistungen bis zu 40 Euro pro Monat. Diese VWL werden vom Arbeitgeber direkt in den Bausparvertrag überwiesen.
Am 15. März 2008 um 20:30 Uhr
Vergessen sie die Nebenkosten nicht – Notar, Grundbucheintrag, Bereitstellungszinsen, Beiträge für die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft, Versicherungen summieren sich schnell auf. Beachten sie dabei auch, wie die Fälligkeit von eventuellen Teilrechnungen sich mit den Auszahlungskonditionen vereinbart!